Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform 2022 kommt – auch Sie sind gesetzlich verpflichtet
In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.
Als Eigentümer eines (privat genutzten / betrieblichen / landwirtschaftlichen / forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.
Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstützen wir Sie gerne und beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell und können auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.
Ab Mai erhalten Sie von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die Sie und uns bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen.
Bitte benutzen Sie unsere beigefügte Checkliste.
Laden Sie diese hier als PDF Dokument herunter.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung auch unkompliziert, kostenlos und schnell auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen abzugeben, wenn Sie als Privatperson nur einfache Eigentumsverhältnisse haben.
Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ deckt folgende Fälle ab:
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Ein- oder Zweifamilienhaus
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Unbebaute Grundstücke
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Eigentumswohnung
Hierbei sind jedoch Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen ausgenommen.
Nordrhein-Westfalen nimmt an diesem Bundesmodell teil.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite selbst.
Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist ein einfaches benutzerfreundliches Formular mit einer offiziellen ELSTER-Schnittstelle, die die Daten direkt an die jeweilige Finanzverwaltung übermittelt.
Ein Elster-Konto ist dazu nicht nötig.
Kontaktieren Sie uns jetzt:
Steuerberater Boden & Eck
Fax: 0221 949 7 6430
Adresse: Aachener Straße 450
50933 Köln